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   OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13   

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OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13 (https://dejure.org/2015,7459)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2015 - 2 KN 351/13 (https://dejure.org/2015,7459)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2015 - 2 KN 351/13 (https://dejure.org/2015,7459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Förmliche Beteiligung der Gemeinde oder Kreiselternräte an dem Normsetzungsverfahrenden ; Pflicht des Schulträgers zur rechtzeitigen und hinreichenden Information hinsichtlich eines Normsetzungsvorhabens sowie Einräumen einer Äußerungsmöglichkeit zur Vermeidung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förmliche Beteiligung der Gemeinde oder Kreiselternräte an dem Normsetzungsverfahrenden ; Pflicht des Schulträgers zur rechtzeitigen und hinreichenden Information hinsichtlich eines Normsetzungsvorhabens sowie Einräumen einer Äußerungsmöglichkeit zur Vermeidung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 99 Abs. 1
    Förmliche Beteiligung der Gemeinde oder Kreiselternräte an dem Normsetzungsverfahrenden; Pflicht des Schulträgers zur rechtzeitigen und hinreichenden Information hinsichtlich eines Normsetzungsvorhabens sowie Einräumen einer Äußerungsmöglichkeit zur Vermeidung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Schulbezirkssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Demgegenüber erfolgt die Festlegung von Schulbezirken durch Satzung (vgl. Senatsurt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris).

    § 99 Abs. 1 NSchG verpflichtet den Schulträger zwar auch dazu, die Gemeindeelternräte (hier: den Samtgemeindeelternrat) über beabsichtigte Normsetzungsverfahren, die für die Schulen des Gebietes von besonderer Bedeutung sind (hier: betreffend die Festlegung von Schulbezirken gemäß § 63 Abs. 2 NSchG; vgl. zur Verpflichtung des Schulträgers, Schulbezirke durch Satzung festzulegen, erk. Gericht, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris), so frühzeitig zu informieren, dass sie sich noch in diesen Prozess einbringen können.

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2005 - 13 ME 160/05

    Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Nach der Rechtsprechung des früher zuständigen 13. Senats dieses Gericht, (vgl. Beschl. v. 29.7.2005 - 13 ME 160/05 -, NVwZ-RR 2006, 327, m.w.N.) können Elternräte schulorganisatorische Maßnahmen jedenfalls inhaltlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, weil ihnen § 99 Abs. 1 NSchG insoweit keine eigenen Rechte vermittelt.

    Nach der Rechtsprechung des früher zuständigen 13. Senats dieses Gerichts (vgl. Beschl. v. 29.7.2005 - 13 ME 160/05 -, NVwZ-RR 2006, 327) können Elternräte schulorganisatorische Maßnahmen jedenfalls inhaltlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, weil ihnen § 99 Abs. 1 NSchG insoweit keine eigenen Rechte vermittelt (vgl. hierzu auch VG Hannover, Beschl. v. 10.5.2005 - 6 B 1584/05 -, juris, m.w.N. aus der obergerichtlichen Rspr., Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG Kommentar, Loseblatt, Stand: Febr. 2015, § 99 Anm. 2).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13

    Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Vor dem Hintergrund, dass er zum Schuljahr 2014/2015 eingeschult worden ist, hat der Antragsteller außerdem am 9. Oktober 2013 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2 MN 352/13) mit dem Ziel gestellt, die Schulbezirkssatzung bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug zu setzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 2 MN 352/13 sowie die Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Eine förmliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung die Unwirksamkeit einer Norm nach sich zieht, bedarf zumindest einer so bestimmten Ausgestaltung, dass sich die Einhaltung der Bestimmung durch die rechtlich Verpflichteten sicherstellen und durch die zur Überprüfung Berufenen kontrollieren lässt (vgl. ähnlich BVerwG, Beschl. v. 25.10.1979 - 2 N 1.78 -, BVerwGE 59, 49).
  • VG Hannover, 10.05.2005 - 6 B 1584/05

    Allgemeinverfügung; Antragsbefugnis; aufschiebende Wirkung; Außenstelle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Nach der Rechtsprechung des früher zuständigen 13. Senats dieses Gerichts (vgl. Beschl. v. 29.7.2005 - 13 ME 160/05 -, NVwZ-RR 2006, 327) können Elternräte schulorganisatorische Maßnahmen jedenfalls inhaltlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, weil ihnen § 99 Abs. 1 NSchG insoweit keine eigenen Rechte vermittelt (vgl. hierzu auch VG Hannover, Beschl. v. 10.5.2005 - 6 B 1584/05 -, juris, m.w.N. aus der obergerichtlichen Rspr., Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG Kommentar, Loseblatt, Stand: Febr. 2015, § 99 Anm. 2).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Eine Auslegung dahingehend, dass eine nur entsprechende Anwendung des § 99 Abs. 1 NSchG auf Rechtssetzungsverfahren geboten ist, die nicht zugleich das Fehlerfolgenregime für Rechtssetzungsverfahren übernimmt, ist vielmehr mindestens gleich wahrscheinlich (vgl. im Übrigen auch zur Annahme eines ungeschriebenen Grundsatz der Normerhaltung Bay. VGH, Urt. v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 -, UPR 2009, 37 u. juris Rdnrn. 37 ff., u. v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 -, ZfW 2010, 177 u. juris Rdnr. 19, OVG Greifswald, Urt. v. 14.10.2008 - 4 K 25/06 -, NuR 2009, 627 u. juris Rdnr. 104, OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.2.2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rdnrn. 33 ff. sowie ferner BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 u. juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es nur, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts für den Rechtsschutzsuchenden als nutzlos oder rechtsmissbräuchlich erweist (BVerwG, Beschl. v. 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, NVwZ 1994, 269, Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 47 Rdnr. 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Gegen die Neuordnung von Schulbezirken können sie sich erst dann erfolgreich wehren, wenn sie in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - BVerwG 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 u. juris Rdnr. 10, Beschl. v. 25.10.1978 - BVerwG 7 B 195.78 -, DVBl. 1979, 354, u. juris Rdnr. 7, Senat, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, NdsVBl 2013, 243, u. juris Rdnr. 22, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.7.2006 - OVG 8 S 92.05 -, juris Rdnr. 23, Bayerischer VGH, Urt. v. 22.6.1994 - 7 N 91.2593 -, BayVBl 1994, 693 u. juris Rdnr. 27, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.9.2003 - 2 M 435/03 -, juris Rdnr. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Eine Auslegung dahingehend, dass eine nur entsprechende Anwendung des § 99 Abs. 1 NSchG auf Rechtssetzungsverfahren geboten ist, die nicht zugleich das Fehlerfolgenregime für Rechtssetzungsverfahren übernimmt, ist vielmehr mindestens gleich wahrscheinlich (vgl. im Übrigen auch zur Annahme eines ungeschriebenen Grundsatz der Normerhaltung Bay. VGH, Urt. v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 -, UPR 2009, 37 u. juris Rdnrn. 37 ff., u. v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 -, ZfW 2010, 177 u. juris Rdnr. 19, OVG Greifswald, Urt. v. 14.10.2008 - 4 K 25/06 -, NuR 2009, 627 u. juris Rdnr. 104, OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.2.2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rdnrn. 33 ff. sowie ferner BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 u. juris Rdnr. 22).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 22 N 06.1407

    Normenkontrolle; Wasserschutzverordnung; erforderliche Erörterung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13
    Eine Auslegung dahingehend, dass eine nur entsprechende Anwendung des § 99 Abs. 1 NSchG auf Rechtssetzungsverfahren geboten ist, die nicht zugleich das Fehlerfolgenregime für Rechtssetzungsverfahren übernimmt, ist vielmehr mindestens gleich wahrscheinlich (vgl. im Übrigen auch zur Annahme eines ungeschriebenen Grundsatz der Normerhaltung Bay. VGH, Urt. v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 -, UPR 2009, 37 u. juris Rdnrn. 37 ff., u. v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 -, ZfW 2010, 177 u. juris Rdnr. 19, OVG Greifswald, Urt. v. 14.10.2008 - 4 K 25/06 -, NuR 2009, 627 u. juris Rdnr. 104, OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.2.2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rdnrn. 33 ff. sowie ferner BVerwG, Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 u. juris Rdnr. 22).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht

  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 N 04.3471

    Wasserschutzgebiet; zeitlich aufgespaltene Auslegung; Anliegen der Normerhaltung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 4 K 25/06

    Erforderlichkeit eines Erörterungstermins oder einer Ergebnismitteilung nach NatG

  • BVerwG, 25.10.1978 - 7 B 195.78

    Gymnasialklassen - Additive Gesamtschule - Verfassungsmäßigkeit der Neugliederung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - 8 S 92.05

    Zur Fusion des Coppi-Gymnasiums mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium - Nr. 30/2006

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 435/03

    Rückwirkung einer Schulschließung

  • VGH Bayern, 22.06.1994 - 7 N 91.2593
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13

    Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten

    Er begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 6 VwGO, die Satzung bis zu einer Entscheidung über seinen Normenkontrollantrag im Verfahren 2 KN 351/13 außer Vollzug zu setzen.

    Hiergegen richtet sich der Normenkontrollantrag des Antragstellers (2 KN 351/13), mit dem er geltend macht, die Schulbezirkssatzung sei unwirksam, weil sie an formellen Mängeln leide und außerdem unter verschiedenen Abwägungsdefiziten zustande gekommen sei.

    aa) Die Antragsgegnerin hat auf die Rüge des Antragstellers mit Schriftsatz vom 26. Februar 2014 im Verfahren 2 KN 351/13 bestätigt, dass der Samtgemeindeelternrat in dem die Schulbezirkssatzung betreffenden Normsetzungsverfahren nicht beteiligt worden ist.

    Die Antragsgegnerin hat auf den Seiten 6 bis 9 ihrer Antragserwiderung im Verfahren 2 KN 351/13 zutreffend geschildert, dass sich die unterschiedlichen Gremien über einen längeren Zeitraum sehr gründlich und ohne ein vorgefasstes Ergebnis mit der Zukunft des Schulstandorts G. befasst haben.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach

    Im Gegensatz zu den in § 106 Abs. 1 NSchG genannten Entscheidungen, bei denen es sich typischerweise nicht um Rechtssetzungsakte des Schulträgers handelt, sondern die in der Regel in Gestalt einer Allgemeinverfügung erfolgen, wird die Änderung von Schulbezirken durch eine Satzung vorgenommen (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris); bei der entsprechenden Anwendung von Vorgaben, die sich auf Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG beziehen, ist deshalb auch zu prüfen, ob diese Vorgaben in Ansehung der unterschiedlichen Charaktere der jeweiligen Maßnahmen überhaupt gelten (vgl. dazu Senatsurt. v. 18. April 2014, 2 KN 351/13 -, juris).

    Der Antragsteller verhält sich nicht dazu, warum sich dieser Grundsatz in den niedersächsischen Regelungen ebenfalls wiederfinden soll, obwohl der Senat in seinem Urteil vom 8. April 2015 (- 2 KN 351/13 -, juris Rdnr. 70) bereits darauf hingewiesen hat, dass es bei Schülerbeförderung mit Kraftwagen nicht auf die Länge des Weges ankommt, sondern allenfalls auf die Zumutbarkeit der Fahrzeit.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - 3 L 122/18

    Ausnahme vom Schulbezirk; zumutbare Schulwegzeiten

    Im Übrigen geht das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich der Zeitaufwand, den ein Schüler des Primarbereichs für den Schulweg in Anspruch nimmt, im Rahmen des Zumutbaren hält, soweit er die Dauer von 45 Minuten je Wegstrecke nicht überschreitet (etwa Nds. OVG, Urteile vom 19. August 2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 26 sowie vom 8. April 2015 - 2 KN 351/13 -, juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15

    Prognose; Prognoseentscheidung; Schulaufhebung; Schülerzahlen; Schulschließung

    "Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025; Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15

    Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule;

    Bei der Entscheidung, welche Schulstandorte zu schließen sind, steht dem Schulträger ein planerisches Ermessen zu, das die Gerichte nur eingeschränkt überprüfen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, DVBl. 1979, 352, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025; Sen., Urt. v. 8.4.2015 - 2 KN 351/13 -, Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, juris).
  • VG Cottbus, 08.08.2017 - 1 L 402/17
    Insoweit mögen andere, für die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten günstigere und ihnen sinnvoller erscheinende Regelungen zwar in Betracht kommen; dies allein macht die Satzung indes schon angesichts dessen, dass es sich bei der Festlegung von Schulbezirken um eine Schulorganisationsmaßnahme handelt, bei der dem Schulträger eine (weitgehende) planerische Gestaltungsfreiheit zukommt und die infolgedessen einer nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt, nicht rechtswidrig (vgl. - auch zu der von der Rechtsprechung insoweit vielmehr geforderten "unzumutbaren Beeinträchtigung" des Elternrechts - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. April 2015 - 2 KN 351/13 -, juris Rn. 31 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2006 - OVG 8 S 92.05 -, juris Rn. 23; Beschluss der Kammer vom 3. November 2016 - VG 1 L 473/16 -, juris Rn. 16).
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